Ich habe gerade den Blogbeitrag zum RSS Urteil vom AG Hamburg fertig gestellt und denke mir nun, eigentlich hätte ich das Urteil doch gleich auf den Piratenmond einmal anwenden können um zu beleuchten wie gefährlich der Betrieb eines solchen RSS Aggregators werden kann. Ich hoffe Ben als Betreiber springt mir nicht gleich ins Genick
oder wirft meinen Blog aus der Liste.
1.1) Ziel des Dienstes
Das Ziel des Piratenmondes ist die Aggregierung von Blogs mittels RSS deren Inhalt piratige Themen oder Meinungsäußerungen von Piraten sind. Man möchte weiterhin damit die Möglichkeit geben, dass der Interessent für derartige Themen nicht hunderte Blogs selbst abarbeiten muss, sondern bequem über den Piratenmond mit den aktuellsten Themen versorgt wird.
1.2) Ist der Piratenmond ein Dienst?
Diese Frage ist zu bejahen. Die Definition ergibt sich dabei aus § 2 Nr. 1 TMG, denn jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt ist ein Dienstanbieter, ergo ist der Piratenmond auch ein Dienst.
1.3) Die Software
Die Software hinter dem Piratenmond ist ein RSS Aggregator. Ein Aggregator ist nichts anderes als eine Software die Inhalte automatisch verarbeitet und durch Aufbereitung einem Leserkreis zur Verfügung stellt. Die “Fütterung” erfolgt dabei durch RSS Feeds die in bestimmten Zeiten immer wieder eingelesen werden. Dabei wird dann verglichen ob der jeweilige Beitrag schon in der Datenbank des Aggregators vorhanden ist oder nicht. Ist der Beitrag neu, findet die Veröffentlichung auf dem Piratenmond statt und es wird eine Ankündigung über Identi.ca und Twitter ausgesendet.
Dass Ben eine Prüfung der Beiträge vornimmt oder eine manuelle Freischaltung vornimmt kann ich mir in diesem Fall nicht vorstellen, da meine Beiträge sehr schnell veröffentlicht wurden; auch zur Nachtzeit.
2) Die Inhalte
Die genaue Aufnahmepolitik hinter dem Piratenmond ist mir nicht bekannt, da ich kein Verfahrensverzeichnis zur Aufnahme von RSS Feeds gefunden habe. Der Hilfelink gestaltet sich so, dass auf Ben’s Blog verweist, genauer auf den Beitrag als der den Piratenmond live geschaltet hat. Dort steht nur, dass man sich bei Ben melden kann falls er einen RSS Feed vergessen oder übersehen hat. Da ich Ben nicht als naiven und blauäugigen Dienstanbieter einschätze, gehe ich davon aus dass er sich den einzubindenden Blog vorher ansieht um sich zumindest eingangs zu vergewissern dass kein anstößiger, rechtswidriger oder radikaler Inhalt auf dem Blog vorgehalten wird.
3) Die Problematik
Wir haben hier fast den gleichen Tatbestand wie im Hamburger RSS Urteil behandelt wurde. Es gibt eine Abweichung, dazu später.
a) Einbindung
Die Einbindung der Blogs geschieht in 2 verschiedenen Weisen: Einmal hat sich Ben vermutlich ihm bekannte Blogs zur Hand genommen und diese in den Piratenmond eingebunden; weiterhin werden sich auch Piraten bei ihm gemeldet haben mit der Bitte um Aufnahme. Ob Ben eine Lizenzprüfung des Blogs der eingebunden werden soll gemacht hat, ist mir zwar nicht bekannt, allerdings schätze ich dass er darauf geachtet hat. Außerdem gehe ich nicht davon aus dass Piraten, das hauptsächliche Klientel des Piratenmonds (wer hätte das gedacht) nun lizenzpflichtige Inhalte vorhalten und diese einbinden lassen wollen.
Es handelt sich demnach analog zum Urteil nicht um fremde Inhalte, da erstens die Inhalte auf Wunsch von den Blogbetreibern und zweitens durch Ben selbst eingebunden wurden. Die Privilegierungstatbestände fallen damit unter den Tisch (§§ 8,10 TMG). Dass der Piratenmond ein Dienst ist stellt sich mir als unstrittig dar, die angebotenen Inhalte sind als eigene Inhalte zu erkennen da wir gerade fest gestellt haben, dass sie nicht fremd sind (§ 7 (1) TMG).
b) Lizenz des Piratenmonds
Der Piratenmond selbst weist keine Lizenz vor. Ferner ist auch kein Hinweis zu finden dass die Inhalte die dort veröffentlicht werden unter einer bestimmten Lizenz stehen. Es ist damit von Außen nicht erkennbar welche Lizenzen die auf dem Piratenmond veröffentlichten Beiträge und Inhalte tragen. Hierzu wäre also ein Weiterforschen auf dem jeweiligen Ursprungsblog notwendig um die Lizenz zu erfahren. Interessant finde ich weiter, dass die von mir stichprobenartig besuchten Blogs selbst keine Lizenz ausweisen, ich musste schon etwas länger suchen bis ich einen Blog finden konnte der offen eine Lizenz auswies.
c) Lizenzen der Blogbetreiber
Ich denke nur wenige Blogbetreiber machen sich wirklich Gedanken über Lizenzen und ihre veröffentlichten Inhalte. Dass allerdings jene Blogbetreiber die sich in den Piratenmond einbinden und deren Inhalte darüber automatisiert veröffentlichen lassen ebenfalls der Ausweisung einer Lizenz verschließen ist für mich nicht nachvollziehbar. Denn wie soll der Dienstanbieter sicher stellen, dass die von ihm aggregierten Inhalte unter einer Lizenz stehen, die bedenkenlos die Veröffentlichung gestattet? Nur weil ein Blogbetreiber den Wunsch äußert im Piratenmond aufgenommen zu werden ist noch lange nicht sicher gestellt, dass er damit eine Nutzungserlaubnis einräumt und wie diese geartet ist. Ich vermute die meisten die aufgenommen werden wollten, haben einen Einzeiler mit einer Bitte verfasst. Was nun aber, wenn der Blogbetreiber plötzlich einen Beitrag im Piratenmond entdeckt den er da nun nicht sehen will? Seit der Abmahnung auf der Aktiven Mailingliste des Bundes wissen wir dass durchaus auch innert Piraten scheinbar zu diesem Mittel gegriffen wird (Polemik: Eventuell entlastet es damit ja die Bundessitzung von unnötigen PAV Anträgen).
Weiterhin muss betrachtet werden, ob der Blogbetreiber selbst überhaupt das Recht hat eine Nutzungslizenz des Beitrages den er verfasst hat einzuräumen. Um nun mal einen Super Gau einzurichten: Es werden Inhalte eines bekannten Onlinemagazines mittels RSS in den Blog eines Piratenmondmitglieds eingebunden der wiederum mittels RSS in den Piratenmond eingebunden wird. Dank dem Urteil aus Hamburg freut sich der abmahnende Anwalt, denn er kann gleich zwei Abmahnungen schreiben. Da eine Haftungsfreistellung zwischen dem Dienstanbieter des Piratenmonds und dem Blogbetreiber nicht geschlossen wurde (mein Blog wurde auf meine Bitte ebenfalls aufgenommen ohne eine derartige Vereinbarung) könnte Ben aus meiner Sicht damit den Blogbetreiber noch nicht einmal belangen, denn er hat die Inhalte ja selbst eingebunden und sich nicht davor bewahrt dass man ihm “vergiftete” Inhalte unterjubeln könnte.
d) Abweichungen zum Urteil
Im Urteil aus Hamburg ging es rein um die Einbindung von Inhalten auf eigenes Interesse des Dienstanbieters. Hier haben wir aber auch die willentliche Einbindung von Inhalten durch die Blogbetreiber. Dennoch kann das Urteil hier angewendet werden und zeigt damit ein noch stärkeres Ausmaß beim Betrieb solcher Aggregatoren. Durch die Verbindung eines RSS-Feeds aus einem Blog in den Piratenmond kann im Worstcase das Ganze immer weiter gesponnen werden wenn Inhalte immer wieder durch einen RSS-Feed eingebunden werden. Dabei ist die Abgrenzung zwischen der Quelle und dem Ziel wichtig um sich dabei vor Abmahnungen schützen zu können, was allerdings nur im Innenverhältnis zwischen dem Blogbetreiber (RSS Quelle) und dem Dienstanbieter möglich ist. Weiterhin werden wie eingangs erwähnt die Beiträge über Identi.ca und Twitter annonciert. Im Hamburger Urteil ist so etwas nicht enthalten. Da die Zeichen bei beiden Microbloggingdiensten auf 140 Zeichen beschränkt sind, noch dazu keine Bilder direkt sondern erst durch Aufruf eines Hyperlinks aufgerufen werden sollen, ist die Wahrscheinlichkeit der Urheberrechtsverletzung ziemlich gering. Dennoch sollte man bedenken dass durch die Annoncierung quasi eine Werbung für den Beitrag auf dem Piratenmond gemacht wird und damit Leser noch besonders hingewiesen werden.
e) Risiko und Empfehlung
Durch das Urteil sehe ich ein großes Risiko für die Betreiber eines solchen Aggregators wie den Piratenmond. Es ist ein schier nicht kalkulierbares Risiko, denn mit der Menge der RSS-Feeds steigt es nämlich. Solange nur eine Handvoll RSS-Feeds eingebunden ist kann man es vielleicht noch überblicken, ab einer gewissen Menge wird es nicht mehr machbar sein, jeden eingebundenen Beitrag zu prüfen. Vor allem da die Blogbetreiber selbst keine Angaben zu Lizenzen ihrer Beiträge oder dort eingebundener Medien machen. Nehmen wir nun an dass auf einem Quellbeitrag ein Bild verwendet wird, das keine Angaben zur Herkunft oder der Lizenz macht – man weiss nicht wer der Urheber ist; erst wenn der Abmahnbrief da ist oder man durch intensives Nachforschen herausfindet, dass das Medium eben nicht unter einer CC Lizenz steht.
Doch wie weiter vorgehen? Ein Schließen des Aggregators halte ich für übertrieben. Aus meiner Sicht kann man sich mit wenigen Handgriffen vor einer Abmahnung schützen:
a) Blogbetreiber müssen ihre Inhalte unter eine CC Lizenz stehen und auch ausweisen.
b) Freistellung des Dienstebetreibers von Ansprüchen Dritter durch Abmahnung.
c) Der Piratenmond sollte die Lizenz des eingebundenen Blogs ausweisen und Informationen vorhalten wie mit den Inhalten aus dem Piratenmond umgegangen werden darf.
Übrigens: Nicht nur der Piratenmond muss sich dieser Beleuchtung und den Überlegungen stellen, auch der Piratenplanet und all die anderen Aggregatoren die im weiten Internet gerade in diesem Moment die neuen Beiträge aus RSS-Feeds generieren. Zum Abschluss: Ich habe mich hier hauptsächlich auf die Lizenzdarstellung beschränkt. Es wäre mir durchaus auch möglich gewesen, nun die einzelnen Rechte aus Nutzungsrecht etc. herauszuarbeiten, allerdings bin ich der Auffassung dass dies den Beitrag nur unnötig verkomplizieren und aufpumpen würde. Auch mit der Lizenzdarstellung lässt sich das Problem gut darstellen.
Update v. 11.12.2010
Meine Ausführung hinsichtlich Twitter und Identi.ca in diesem Beitrag muss ich dahingehend korrigieren, dass der über die Microbloggingdienste verbreitete Blogbeitrag direkt auf die Quelle führt und nicht in den Piratenmond.